Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Erholungsgebiet (EG) „Kiebitz“ Eigenbetrieb der Stadt Falkenberg.
04895 Falkenberg

1.    Buchung

a)    Der schriftliche aus Zeitgründen auch mündliche Antrag ist ein verbindliches Angebot zur Auslösung  der Reservierung und Buchung
eines Bungalows/Standplatzes.
b)    Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Bungalow/der Standplatz bestellt und (schriftlich oder mündlich) zugesagt worden ist.
c)    Weicht der Inhalt der Reservierung vom Inhalt des Antrages ab, wird eine Buchung verbindlich, wenn der Mieter nicht bin-nen 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
d)    Ohne Erlaubnis durch den Vermieter dürfen in den Mietobjek-ten nicht mehr Personen wohnen, als im Angebot angegeben. Nicht angemeldete Personen dürfen bei der Anreise zurückgewiesen werden.
e)    Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Vermieter das Recht, bestellte Bungalows/Standplätze ab dem folgenden Tag weiter zu vergeben.   
f)    Der Mieter hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Bungalows oder Standplatzes.
Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich  um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
g)    Gebühren für Bungalows/Standplätze sind generell im Voraus zu entrichten. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30% fällig. Liegt die Rechnungssumme unter 130 €, ist der Gesamtbetrag einzuzahlen.
h)    Bei der Bungalowvermietung ist im Mietpreis eine kostenfreie Stellfläche enthalten. Für jeden weiteren Pkw sind 4,00 Euro incl. MwSt. pro Tag zu entrichten. Tagesbesucher haben
5,00 €  incl. MwSt. zu entrichten. Bei Camping gelten für das Abstellen des Pkw bzw. Moped/Krad gemäß § 5 Abs. 4, 5 und 14 der Entgeltordnung für das EG „Kiebitz“.

i)    Auf dem zum Mietobjekt gehörenden Grundstück ist bei einem Mietvertrag über einen Bungalow das Aufstellen von Wohnwa-gen, Wohnmobilen und Zelten nicht gestattet.

2.    Rücktritt

a)    Bei Rücktritt des Mieters bis 21 Tage vor Anreise wird je Mietobjekt eine Gebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch 25 € (Bungalow) bzw. 15 € (Camping) – erhoben.
Die Rücktrittspauschale beträgt:
– ab 20. Tag bis 15.Tag vor  Mietbeginn   35%
– ab 14. Tag bis   7. Tag vor Mietbeginn  50%
– ab   6. Tag                    vor Mietbeginn  70%
– am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 95% des Mietprei-ses.
b)    Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen be-dürfen der Schriftform. Für Änderungen der Buchung wird eine Gebühr von 12 € berechnet. Dies erfolgt nicht, wenn sich der Gesamtauftragswert  erhöht.
c)    Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, nachzuweisen, dass für Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärun-gen ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
d)    Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten:
– wenn der Mieter die Einzahlungsfrist lt. Rechnungstext (außer bei kurzfristigen Buchungen) nicht einhält.
– wenn der Mieter die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder, wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.
e)    Bei Rücktritt des Auftraggebers in Ausnahmefällen (wie Todes- oder Krankheitsfall) wird je Mietobjekt eine Rücktrittspauschale von 30% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus o.g. Gründen erfolgt eine teilweise Rückerstattung (70%) für nicht in Anspruch genommene Leistungen (als Stichtag gilt Mitteilung an die Rezeption).
In beiden Fällen ist eine schriftliche Bescheinigung erforderlich.

3.    Kündigung

a)    Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, kann der Vermieter die Ver-einbarung kündigen.
b)    Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Er ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu tref-fen, um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.
c)    Es wird nicht für Schäden, die durch an der Vereinbarung nicht mitwirkende Dritte verursacht werden, gehaftet.

4.     Abhilfe

a)    Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Mängel) alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.
b)    Er ist weiterhin verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so trifft ein Anspruch der Minderung nicht ein.

5.    Schadenersatz

a)    Sofern der Vermieter eine Leistungsminderung im Zusammenhang mit der Mietvereinbarung zu vertreten hat, kann der Gast Abhilfe bzw. in schweren Fällen Schadenersatz verlangen.
b)    Der Auftraggeber hat die Pflicht, aufgetretene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung von Mietleistungen können innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden.
c)    Die Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den 3fachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
d)    Jedes Mietobjekt enthält eine Inventarliste. Der Mieter hat unmittelbar nach Anreise die Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden in der Rezeption anzuzeigen.
e)    Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigungen oder eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, so ist der Mieter dafür schadenersatzpflichtig.

6.    Sonstiges

a)    Der Bungalow kann am Anreisetag    
– in der Wintersaison
vom 01.11. – 28.12.u. 03.01.-31.03      von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr
–  in der Nebensaison    von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
–  in der Hauptsaison    von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
–  in der Hochsaison    von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
b)    Der Campingplatz kann am Anreisetag
in der Zeit von   8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
                            von 15.00 Uhr bis  22.00 Uhr
c)    belegt werden. Eine spätere Anreise ist nur nach telefonischer Rücksprache und erfolgter Bestätigung möglich.
Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr, der Cam-pingstandplatz bis 12.00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Abreise aus dem EG erfolgt eine Nachberechnung.
c)    Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
d)    Das Mindestalter für die Buchung/Nutzung eines Bungalows beträgt 18 /im Campingbereich 16 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener übernachtet werden.
e)   Bei Anreise besteht die Pflicht eines jeden Gastes, sich über die Hausordnung zu informieren.
f)    Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oder weitere gültige Verordnungen kann eine sofortige Kündi-gung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.

7.    Kaution

Bei Auftragsbestätigung wird eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Mit dem hinterlegten Betrag werden etwaige Schadenersatzansprüche des Vermieters verrechnet. Die Kau-tion bzw. der Restbetrag wird spätestens 2 Wochen nach Abreise auf das vom Mieter angegebene Konto überwiesen.

8.    Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Amtsgericht Bad Liebenwerda

Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen.